Allgemeine GeschäftsbedingungenKreisvolkshochschule & Kreiskunstschule

Anmeldung

Anmeldungen sind nur schriftlich möglich. So können Sie sich anmelden:

Online-Anmeldung:

Sie können sich online anmelden unter: www.kvhs-gifhorn.de

Schriftlich per E-Mail (info@kvhs-gifhorn.de) oder in Papierform:

Bei der Anmeldung bitten wir um folgende Angaben:

  • Kursnummer
  • Thema und Beginn des Kurses
  • Name, Vorname
  • Geburtsdatum
  • Straße, Hausnummer
  • Postleitzahl, Ort
  • Telefon-/Mobilnummer

Mit Ihrer Anmeldung kommt der Vertrag zustande und Sie verpflichten sich zur Zahlung der angegebenen Entgelte und bei den Kochkursen der Lebensmittelumlage. Zusätzliche Gebühren können durch Teilnahme an Prüfungen entstehen. Angaben zu Veranstaltungsorten, Dozent/innen, Daten und Entgelten sind unverbindlich. Programmänderungen sind möglich.

Die KVHS arbeitet nach dem Niedersächsischen Erwachsenenbildungsgesetz (NEBG). Das Mindestalter für die Teilnahme an den Veranstaltungen beträgt i. d. R. 16 Jahre, sofern nicht anders ausgeschrieben.

Veranstaltungsbestätigung

Sie erhalten eine schriftliche Veranstaltungsbestätigung (i.d.R. per E-Mail).

Veranstaltungen finden statt, wenn die Mindestteilnehmerzahl erreicht ist.

Entgelt

Das Veranstaltungsentgelt ergibt sich aus der aktuellen Ankündigung (Programmheft, Internet, Tageszeitung, Aushang etc.). Die Zahlung erfolgt per Lastschrift, Überweisung oder PayPal.

Im Versäumnisfall wird nach den gesetzlichen Bestimmungen verfahren. Die schriftliche Zahlungserinnerung erfolgt entgeltfrei, für die 1. Mahnung werden 5,00 €, für die 2. Mahnung 10,00 € zusätzlich in Rechnung gestellt. Danach wird ggf. ein Inkassoverfahren eingeleitet.

Materialkosten und Lebensmittelumlagen sind gesondert bei den Dozenten/innen zu entrichten.

Bei Nichtteilnahme an einzelnen Kurstagen kann das Entgelt nicht erstattet werden.

Ermäßigung

Es kann nur ein Ermäßigungsgrund pro Anmeldung in Anspruch genommen werden.

Ermäßigungsfähig sind nur Entgelte über 25,00 €. Ausgenommen von einer Ermäßigung sind Veranstaltungen mit Unterkunft und Verpflegung, IHK-Lehrgänge, Tagesfahrten und berufliche Fachfortbildungen.

Sie können eine Ermäßigung in Anspruch nehmen, wenn Sie zu einer der folgenden Personengruppen gehören:

  • Rentner/innen
  • Schwerbehinderte mit mind. 50 % Behinderungsgrad
  • Inhaber/innen der Ehrenamtskarte
  • Empfänger/innen von Arbeitslosengeld I, Wohngeldempfänger/innen, Empfänger/innen von Arbeitslosengeld II, Sozialhilfeempfänger/innen und Empfänger/innen von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
  • Auszubildende, Studierende und Schüler/innen ab 16 Jahren

Möchten Sie eine Entgeltermäßigung in Anspruch nehmen, senden Sie uns bitte einen entsprechenden Beleg mit der Anmeldung zu oder legen Sie diesen bei der Anmeldung in der KVHS vor. Reichen Sie diese Nachweise bitte unbedingt spätestens bis eine Woche vor Kursbeginn ein. Andernfalls kann die Ermäßigung nicht berücksichtigt werden und es ist das volle Entgelt zu zahlen.

Geschwisterermäßigung der Kreiskunstschule:

Wenn mehrere Geschwister unter 16 Jahren gemeinsam an einem ermäßigungsfähigen Kurs (Entgelte über 25,00 €) teilnehmen, wird eine Geschwisterermäßigung gewährt. Bitte sprechen Sie uns an oder schicken eine E-Mail an info@kvhs-gifhorn.de.

  • das erste Kind zahlt die komplette Gebühr,
  • das zweite Kind erhält 10% Ermäßigung und
  • das dritte und jedes weitere Kind erhält 20% Ermäßigung.

Rücktritt und Kündigung durch KVHS

Aus Gründen, die die KVHS nicht zu vertreten hat (z.B. Dozentenausfall), kann die KVHS vom Vertrag zurücktreten. Außerdem kann die KVHS aus wichtigem Grund, z. B. gemeinschaftswidriges Verhalten, Ehrverletzung, Diskriminierung von Personen, Missbrauch der Veranstaltung für parteipolitische Zwecke und Agitationen sowie grobe Verstöße gegen die Hausordnung oder zum Schutz des Allgemeinwohls den Vertrag fristlos kündigen.

Höhere Gewalt

Unbeschadet der Möglichkeit einer Kündigung aus wichtigem Grund verlängert sich für den Fall, dass eine Vertragspartei an der Erfüllung des Vertrages durch höhere Gewalt wie Krieg, Endemie, Pandemie, schwere Überschwemmung, Feuer, Taifun, Sturm und Erdbeben, gehindert ist, die Frist für die Erfüllung des Vertrages um den Zeitraum, in dem die höhere Gewalt vorliegt.

„Höhere Gewalt“ bedeutet das Eintreten eines Ereignisses, das eine Partei zumindest vorübergehend daran hindert, eine oder mehrere ihrer vertraglichen Verpflichtungen aus dem Vertrag zu erfüllen, wenn und soweit die von dem Hindernis betroffene Partei nachweist,

dass dieses Hindernis außerhalb ihrer zumutbaren Kontrolle liegt,

dass das Ereignis zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses vernünftigerweise nicht vorhersehbar war,

und dass die Auswirkungen des Hindernisses von der betroffenen Partei nicht vernünftigerweise hätten vermieden oder überwunden werden können.

Die betroffene Partei benachrichtigt die andere Partei unverzüglich über den Eintritt höherer Gewalt sowie über die Aussetzung der Leistungspflicht.

Entfallen die Voraussetzungen für die Annahme höherer Gewalt, benachrichtigt die betroffene Partei die andere Partei unverzüglich.

Sollte die Wirkung höherer Gewalt länger als 60 (sechzig) Tage andauern, hat die andere Partei das Recht, den Vertrag fristlos mit der Folge einer Vertragsrückabwicklung nach den gesetzlichen Vorschriften zu kündigen.

Abmeldungen

Abmeldungen müssen für alle Veranstaltungen schriftlich bei der Geschäftsstelle der KVHS bzw. in der zuständigen Außenstelle erfolgen. Das Fernbleiben vom Kurs gilt nicht als Abmeldung. Abmeldungen bei den Kursleitern/innen sind unwirksam!

Fristen für entgeltfreie Abmeldungen:

  • bei allgemeinen Veranstaltungen: bis spätestens acht Tage vor Kursbeginn
  • bei Bildungsurlaubsveranstaltungen: bis spätestens 14 Tagen vor Kursbeginn

Für langfristige Lehrgänge, Seminare mit Unterkunft und Verpflegung, bei Studien- und Tagesreisen sowie Schulabschlüssen und Teamtage gelten gesonderte Bedingungen. Bei Bedarf können diese vorab in der Geschäftsstelle eingesehen oder erfragt werden. Nach Ablauf der Anmeldefrist ist eine entgeltfreie Stornierung hier grundsätzlich nicht möglich.

Bei Nichteinhaltung der Fristen und bei Abmeldungen nach Kursbeginn ist das volle Kursentgelt zu zahlen. Bei Kochkursen betrifft das auch die Lebensmittelumlage.

Teilnahmebescheinigung/Quittung

Die KVHS stellt auf Anfrage eine qualifizierte Teilnahmebescheinigung bei einer Teilnahme von mindestens 80% aus. Voraussetzung ist das vollständig bezahlte Teilnehmerentgelt. Für das nachträgliche - außerhalb des betreffenden Veranstaltungsjahres - Ausstellen von Bescheinigungen und Quittungen wird ein Entgelt von 10,00 € erhoben.

Wenn Sie Entgelte für die KVHS-Kurse beim Finanzamt oder an anderer Stelle geltend machen möchten, benutzen Sie bitte Ihren Kontoauszug oder Bareinzahlungsbeleg.

Schadenersatz

Die Teilnahme an den Lehrveranstaltungen der KVHS erfolgt auf eigene Gefahr. Der Träger der KVHS haftet bei Personen-, Sach- oder Vermögensschäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Mitarbeiter/innen nach den Grundsätzen des Kommunalen Schadensausgleichs. Für eingebrachtes Eigentum von Teilnehmer/innen sowie von Dozent/innen übernimmt der Träger der KVHS keine Haftung; ebenso haftet er nicht für Garderobe und Wertgegenstände sowie abgestellte Fahrzeuge und Fahrräder. Unberührt bleibt die Haftung des Trägers der KVHS als Grundstückseigentümerin für sicheren Bauzustand von Gebäuden nach § 836 BGB.

Datenschutzbestimmungen

Die Erhebung, Speicherung und Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt ausschließlich für eigene Geschäftszwecke und gemäß des Datenschutzrechts. Unsere Datenschutzerklärung finden Sie unter https://www.kvhs-gifhorn.de/kontakt/datenschutzerklaerung.html

Widerrufsbelehrung (Dienstleistung)

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns

Gemeinnützige Bildungs- und Kultur GmbH des Landkreises Gifhorn
- Kreisvolkshochschule - Freiherr-vom-Stein-Straße 24
38518 Gifhorn

Fax-Nr.: 05371 9459-626
E-Mail: info@kvhs-gifhorn.de

mittels einer eindeutigen schriftliche Erklärung über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstige Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrages bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas Anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen der Rückzahlung Entgelte berechnet. Haben Sie veranlasst, dass die Dienstleistung während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen anteiligen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

Haus- und Nutzungsordnung

In der KVHS gilt die Haus- und Nutzungsordnung, die Sie im Eingangsbereich ausgehängt vorfinden. Das Rauchen und Mitbringen von Haustieren ist im gesamten Schulgebäude sowie auf dem Schulgelände verboten.

Fotos

Wir weisen darauf hin, dass im Rahmen unserer Veranstaltungen Fotos zum Zwecke der Veröffentlichung auf unserer Homepage www.kvhs-gifhorn.de, Druckveröffentlichungen und/oder unseren Social-Media-Kanälen erstellt werden. Mit Ihrer Teilnahme an der Veranstaltung erklären Sie sich mit der Veröffentlichung von Bildern einverstanden, auf denen auch Sie abgebildet sind.

Sie haben jederzeit das Recht und die Möglichkeit uns darauf hinzuweisen, dass Sie nicht aufgenommen werden wollen. Bitte sprechen Sie uns an.

Verhalten

Die KVHS ist mit ihren Außenstellen Gast in Schulen und anderen Einrichtungen. Wir bitten Sie daher, die jeweilige Hausordnung und geltende Vorschriften zu beachten, das Inventar vor Beschädigungen zu bewahren, für Sauberkeit und Ordnung zu sorgen und Rauchverbote einzuhalten.


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