Bildungsprämie

Neben der persönlichen Einstellung zum Beruf ist die regelmäßige Weiterbildung der wichtigste Faktor, um beruflich am Ball zu bleiben. Sie sorgt für die nötige Sachkenntnis, um die Herausforderungen des modernen Berufslebens immer wieder zu meistern. Mit der Bildungsprämie unterstützt der Staat Ihre Weiterbildung auch finanziell.

Neue Förderkonditionen erleichtern seit dem 1. Juli 2017 den Erhalt und den Einsatz von Prämiengutscheinen.

Seit dem 1. Juli 2017 gelten verbesserte Bedingungen für den Erhalt und den Einsatz eines Prämiengutscheins. Die Bildungsprämie unterstützt dadurch mehr Menschen bei der Finanzierung einer berufsbezogenen Weiterbildung.

Prämiengutscheine werden jetzt jährlich statt wie bisher nur alle zwei Jahre ausgegeben. Die Altersgrenzen fallen weg. Damit können auch Personen unter 25 Jahren und erwerbstätige Rentnerinnen und Rentner einen Prämiengutschein bekommen. Voraussetzungen sind, dass sie

  • mindestens 15 Stunden pro Woche erwerbstätig sind und
  • über ein zu versteuerndes Einkommen (zvE) von maximal 20.000 Euro (als gemeinsam Veranlagte 40.000 Euro) verfügen.

Die Höhe der Förderung beträgt weiterhin 50 Prozent der Veranstaltungsgebühren, maximal jedoch 500 Euro.

Prämiengutscheine können nun in den meisten Bundesländern unabhängig von der Höhe der Veranstaltungsgebühren eingesetzt werden (Wegfall der sogenannten 1.000-Euro-Grenze).

Ausnahmen gelten für Weiterbildungen, die in den Bundesländern Brandenburg, Rheinland-Pfalz, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein stattfinden. Hier können Prämiengutscheine weiterhin nur genutzt werden, wenn die Gebühren 1.000 Euro nicht übersteigen. Für in diesen Ländern lebende Menschen bestehen entsprechende Landesprogramme.

Darüber hinaus gibt es weitere Verbesserungen, so sind z B. Prüfungen und Pflichtfortbildungen unter bestimmten Bedingungen förderfähig. Auch das Abrechnungsverfahren für Weiterbildungsanbieter wurde erleichtert.

Was sonst noch zu beachten ist, erfahren Sie beim Beratungsgespräch.

Die Beratungstermine finden in der Regel mittwochs in der Zeit von 8 - 10 Uhr oder von 14 - 17 Uhr statt. In Ausnahmefällen können wir auch einen anderen Termin vereinbaren.

Für eine Terminabsprache schreiben Sie uns bitte eine E-Mail mit Ihrem Namen, Ihrer Telefonnummer und Ihrem Terminvorschlag. Zur endgültigen Abstimmung rufen wir Sie zurück. Erst dann ist der Termin bestätigt.


Weitere Informationen finden Sie auch im Internet:

Beratungsstellensuche: www.bildungspraemie.info/beratungsstellen

Prämiengutschein: www.bildungspraemie.info/praemiengutschein

Spargutschein: www.bildungspraemie.info/spargutschein

Förderkonditionen: www.bildungspraemie.info/de/neue-f-rderkonditionen.php



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