Bildungsurlaub

Jede/r Arbeitnehmer/in in Niedersachsen hat das Recht auf Bildungsurlaub!

Nach dem Nds. Bildungsurlaubsgesetz (NBildUG) haben alle Arbeitnehmer/innen sowie Auszubildende ab dem 1. Januar 1991 einen Anspruch auf fünf Arbeitstage innerhalb des laufenden Kalenderjahres zur Teilnahme an anerkannten Bildungsveranstaltungen. Die Zeit der Freistellung wird nicht auf den Erholungsurlaub angerechnet, der Lohn wird weitergezahlt.

Bildungsurlaubsveranstaltungen stehen grundsätzlich jedem, auch nicht Berufstätigen oder Personen, die keinen Anspruch auf Bildungsurlaub haben, zu den gleichen Entgelten offen. Die Inanspruchnahme der Freistellung muss mindestens vier Wochen vor Veranstaltungsbeginn beim Arbeitgeber beantragt werden. Eine entsprechende Anmeldebescheinigung erhalten Sie bei rechtzeitiger schriftlicher Anmeldung, ca. fünf Wochen vor Veranstaltungsbeginn.

Nach Beendigung des Seminars bekommen Sie eine Teilnahmebescheinigung zur Vorlage beim Arbeitgeber.

In der Regel findet Bildungsurlaub als einwöchiges Seminar statt, das (ohne An- und Abreise) von Montag bis Freitag dauert. Genaue Termine entnehmen Sie bitte den einzelnen Ankündigungen.

Die Angebote unserer Bildungsurlaube finden Sie unten auf dieser Seite.

Übrigens:

Sie können an Bildungsurlaubskursen als kompakten Kursangeboten auch teilnehmen, wenn Sie nicht in einem Arbeitsverhältnis sind.

Kursliste Kurse 1 bis 20 von 35

  •  Der Kurs ist bereits gelaufen.
  •  Nur noch wenige Plätze frei!
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  •  Dieser Kurs ist buchbar!

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