FAQ`s für unsere angemeldeten Teilnehmer…

Wie lange muss ich auf einen Platz im Sprachkurs warten?

Aufgrund hoher Nachfrage bedingt durch die aktuelle politische Situation in Europa kommt es im Integrationsbereich aktuell leider zu verlängerten Wartezeiten von teilweise mehreren Monaten. Wir garantieren Ihnen, dass wir alles uns mögliche tun, um die Wartezeiten möglichst kurz zu halten. Die Wartelisten richten sich sowohl nach Anmeldedatum als auch nach dem Datum Ihrer Sprachkurszulassung. Es ist uns bewusst, dass alle Sprachkursinteressenten individuelle Gründe haben, warum sie so schnell wie möglich einen Kurs absolvieren möchten. Wir vergeben die Sprachkursplätze konsequent nach der Warteliste und werden niemanden bevorzugt behandeln. Wir bitten Sie um Ihre Geduld und danken für Ihr Verständnis!

In welchem Kurs kann ich einsteigen?

Für die Integrationskurse bekommen Sie bei uns einen kostenlosen Einstufungstest. Über Ihre Kenntnisse und Wünsche führen wir mit Ihnen ein persönliches Gespräch und können somit Ihr aktuelles Sprachniveau feststellen und garantieren Ihnen den Unterricht, der Ihrem Sprachniveau entspricht.

Ich möchte in den Urlaub fahren und ein paar Tage der Schule fernbleiben. Darf ich das?

Nein! Unentschuldigtes Fernbleiben vom Unterricht ist nicht erlaubt! Da unsere Sprachkurse aus öffentlichen Mitteln gefördert werden besteht Anwesenheitspflicht.

Die Anwesenheit wird anhand der Unterschriftenlisten vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) kontrolliert.

Wann darf ich im Unterricht fehlen?

Sie dürfen nur fehlen, wenn Sie oder Ihr zu betreuendes Kind krank sind. Bitte beachten Sie, dass Sie bei Krankheit sofort die KVHS telefonisch benachrichtigen müssen und innerhalb von 3 Tagen eine Krankmeldung vom Arzt vorlegen. Jeder Fehltag muss vom Arzt entschuldigt sein!

Auch dürfen Sie bei dringenden Behördengängen fehlen, die nicht außerhalb der Unterrichtszeit stattfinden können. Auch hier benötigen Sie einen schriftlichen Nachweis!

Bedenken Sie, dass laut § 5 Abs. 4 IntV nur Teilnehmer, die ordnungsgemäß anwesend sind, die Möglichkeit haben, 300 Unterrichtsstunden zu wiederholen.

Gibt es eine Kinderbeaufsichtigung?

In der KVHS Gifhorn bieten wir keine Kinderbetreuung an. Es ist somit wichtig, dass alle Sprachkursteilnehmer die Betreuung ihrer Kinder im Vorfeld organisieren, denn es ist unseren Teilnehmern nicht möglich, für die Zeit des Sprachkurses, ihre Kinder mit in die KVHS zu bringen.

Der Kindergarten ist geschlossen und ich habe keine Betreuung für mein Kind. Was soll ich tun?

Informieren Sie die KVHS über Schließtage im Kindergarten und bringen Sie eine schriftliche Information darüber vom Kindergarten mit.

Die Tagesmutter ist krank und ich habe keine Betreuung für mein Kind. Was soll ich tun?

Informieren Sie die KVHS und bringen Sie einen schriftlichen Nachweis von der Tagesmutter.

Ich bin vom Kostenbeitrag für den Integrationskurs befreit worden. Was muss ich tun, wenn sich Änderungen bei meinem Einkommen ergeben?

Werden Ihnen z. B. aufgrund einer Aufnahme einer Erwerbstätigkeit Sozialleistungen (nach dem AsylbLG, ALG II oder nach SGB II) nicht mehr gewährt, müssen Sie diese Änderung dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) unverzüglich mitteilen. Gegebenenfalls müssen Sie eigenanteilig die Kosten für den Integrationskurs tragen.

Wie verhalte ich mich bei einer Adressänderung?

Es ist sehr wichtig, dass Sie uns mitteilen, wenn sich Ihre Adressdaten ändern. Wir müssen diese Informationen dem Bamf zu melden und sofern Sie von den Fahrtkosten befreit sind ist es notwendig, dass wir einen neuen Antrag auf Fahrtkostenerstattung beim Bamf stellen.

Wann werden die Fahrtkosten erstattet?

Teilnehmer, die von den Fahrtkosten befreit sind, erhalten ca. 6 – 8 Wochen nach Modulende die Fahrtkostenerstattung auf ihr Konto überwiesen. Die Höhe der Erstattung richtet sich nach der Anwesenheit der Teilnehmer*innen im Kurs.


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