Integrationskurse

Wer kann einen Integrationskurs besuchen?

  • Ausländische Staatsangehörige, die nach dem 01. Januar 2005 einen Aufenthaltstitel in Deutschland erhalten haben, haben Anspruch auf einen Integrationskurs, wenn sie sich dauerhaft im Bundesgebiet aufhalten.
  • Spätaussiedler*innen sowie neu zugewanderte Menschen mit auf Dauer angelegtem Aufenthaltsstatus
  • Unionsbürger*innen sowie besonders integrationsbedürftige Deutsche
  • Asylbewerber*innen mit Aufenthaltsgestattung im Rahmen des ab 31.10.2022 gültigen Chancen-Aufenthaltsrecht

Da das Aufenthaltsgesetz für die Teilnahme am Integrationskurs unterschiedliche Regeln vorsieht, erhalten Sie gerne genauere Informationen von uns telefonisch oder vor Ort bei der Beratung innerhalb unserer Inte-Sprechstunde.

Wie lange dauert ein Integrationskurs?

Allgemeiner Integrationskurs 

600 Stunden+ 100 Stunden Orientierungskurs 

Wiederholerkurs 

300 Stunden 

Alphabetisierungskurs 

900 Stunden+ 100 Stunden Orientierungskurs 

Der Integrationskurs dauert ungefähr sechs bis acht Monate.

Was ist das Ziel eines Integrationssprachkurses?

Ziel ist die Förderung der Integration von Zugewanderten im Sinne der gesellschaftlichen Teilhabe und Chancengleichheit. Im Sprachkurs sollen die Teilnehmenden die deutsche Sprache auf dem Niveau B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens (GER) beherrschen. Die Sprachkenntnisse sind wichtig, um Arbeit zu finden, Anträge ausfüllen oder sich im Alltag verständigen zu können.

Was ist das Ziel eines Orientierungskurses?

Im Orientierungskurs geht es um die Vermittlung der deutschen Rechtsordnung, der Geschichte und Kultur Deutschlands sowie deutscher Werte.

Welche Prüfungen gibt es im Integrationskurs?

Der Integrationskurs schließt mit dem Deutschtest für Zuwanderer (DTZ) ab (Sprachniveau B1) und der Orientierungskurs mit dem Test Leben in Deutschland (LiD).

Wer bezahlt den Integrationskurs?

Kostenbefreiung

Der Kurs ist kostenlos für Teilnehmende, die

  • Arbeitslosengeld II bekommen oder
  • Sozialhilfe bekommen oder
  • aufgrund unzumutbarer Härte von anderer Stelle finanzielle Leistungen beziehen oder erlassen bekommen (z.B. Wohngeld, Befreiung von GEZ-Gebühren)

Bitte kommen Sie in unsere Inte-Sprechstunde. Sie erhalten eine kostenlose Beratung. Wir helfen Ihnen bei der Antragstellung, bei einem Antrag auf Kostenbefreiung und Befreiung und Fahrtkosten.


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