Durch das Zuwanderungsgesetz haben zuwandernde Ausländer/innen, Aussiedler/innen, Deutsche mit Migrationshintergrund und EU-Bürger/innen unter bestimmten Voraussetzungen einen Anspruch oder eine Verpflichtung zum Besuch eines Integrationskurses. Aber auch Ausländer/innen, die sich schon länger im Bundesgebiet aufhalten, können diese Kurse nutzen.
Wenn Sie eine Berechtigung, eine Verpflichtung oder eine Zulassung gemäß §44a des Aufenthaltgesetzes haben, reichen Sie diese bitte der Kreisvolkshochschule ein. Sie erhalten dann einen Termin zum nächsten Einstufungstest.
Asylbewerber/innen aus definierten Herkunftsländern können auf Antrag vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) eine Berechtigung erhalten.
Vor Kursbegin wird eine Einstufung durchgeführt und danach wird festgelegt, ob die Teilnahme an einem Basis-Sprachkurs oder an einem Aufbau-Sprachkurs erforderlich ist. Der Aufbau-Sprachkurs schließt mit einer Prüfung A2/B1 (Deutschtest für Zuwanderer) ab.
Die Integrationskurse mit Alphabetisierung haben eine Höchstförderungsdauer von 1200 UE. Sie schließen ebenfalls mit einer Prüfung A2/B1 (Deutschtest für Zuwanderer) ab. Integrationskurse werden in Teil- und Vollzeit (16 - 20 UE pro Woche) angeboten.
Der Kursbeginn wird nach der Zahl der Anmeldungen festgelegt. Die jeweiligen Kosten für die Kursteilnahme werden vor Kursbeginn geklärt.
Nach dem Sprachkurs Deutsch schließt sich ein Orientierungskurs mit 100 Unterrichtsstunden an, der über die Rechtsordnung, Kultur und Geschichte der Bundesrepublik Deutschland informiert und mit einer Prüfung abschließt.
Änderungen vorbehalten!
Die Integrationkurse werden vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge gefördert.